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Ausgabe 36: Der Jahresbericht 2010 der UN hebt die Verfolgung von Falun Gong in China hervor  
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Der Jahresbericht 2010 der UN hebt die Verfolgung von Falun Gong in China hervor


Herr Manfred Nowak, der UN-Sonderberichterstatter für Folter, traf sich mit einer Gruppe von Falun Gong-Praktizierenden während der 13. Sitzungsperiode der Menschenrechtsversammlung der Vereinten Nationen. Unter ihnen waren Mei Xuan (Erste von links), Ziyi Fang (Zweite von links) und Huimin Wang (Dritte von links). Sie wurden in China gefangengehalten und gefoltert wegen ihres Glaubens an Falun Gong.

Wie in den vergangenen Jahren waren Vorwürfe über schwere Menschenrechtsverletzungen in China ein wichtiger Bestandteil der vorgetragenen Berichte bei der 13. Sitzung des UN-Menschenrechtsrates, die vom 1. bis 26. März in Genf abgehalten wurde. Drei Sonderberichterstatter der UN dokumentierten im Detail die fortdauernden Verletzungen der Menschenrechte an Falun Gong-Praktizierenden in ihrem Jahresbericht und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen der UN. Die Berichterstatter waren Manfred Nowak, dessen Mandat die Untersuchung von Folterungen ist; Asma Jahangir, deren Mandat die Glaubens- und Religionsfreiheit beinhaltet; und Margaret Sekaggya, die den Status der Menschenrechtsverteidiger in der ganzen Welt untersucht.

Alle drei Berichterstatter appellierten an die chinesische Regierung für die Falun Gong- Praktizierenden, die Tibeter, die Christen, die Uiguren und für jene die versuchen, deren laut Gesetz zustehenden Menschenrechte zu verteidigen. Ihre Berichte können auf der offiziellen Webseite der UN heruntergeladen werden: http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrcouncil/13session/reports.htm. (Dokument Nr: Manfred Nowak, A/HRC/13/39/Add.1, A/HRC/13/39/Add.5; Asma Jahangir, A/HRC/13/40/Add.1; Margaret Sekaggya, A/HRC/13/22/Add.1).

Die Verfolgung chinesischer Rechtsanwälte wurde in mehreren Berichten der UN-Sonderberichterstatter erwähnt. Einige Rechtsanwälte wurden eingesperrt, weil sie gesetzeskonform Falun Gong Praktizierende verteidigten. Am 31. März 2009 sandten Frau Sekaggya und zwei weitere Berichterstatter einen dringenden Appell nach China und verlangten Informationen über Wei Liangyue, den Direktor der Jiadian Rechtsanwaltskanzlei in Harbin und seiner Frau Du Yongjing. Mehr als 20 Jahre lang hatte Herr Wei den Betroffenen in der lokalen Bevölkerung juristische Unterstützung angeboten bei Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der wegen ihres Glaubens verhafteten Falun Gong-Praktizierenden. Laut Informationen, die sie erhalten hat, wurden Herr Wei und seine Frau im Februar 2009 von den Behörden verhaftet. Es wird befürchtet, dass sie während ihrer Gefangenschaft körperlich und seelisch misshandelt wurden. Der Bericht stellt fest: „Beide wurden wiederholt von den Behörden gewarnt, den Fall nicht öffentlich zu diskutieren und keinen Rechtsanwalt einzuschalten.“

Ein weiterer Menschenrechtsanwalt, Zhang Kai, wurde in einem Polizeigefängnis „an Handschellen in einem Eisenkäfig aufgehängt“. Zuvor wurden Zhang Kai und sein Kollege Li Chunfu sogar in der Wohnung eines ihrer Klienten, der Familie des verstorbenen Falun Gong-Praktizierenden Jiang Xiqing, festgenommen. Polizeibeamte „begannen sie an ihren Haaren zu ziehen, verdrehten ihre Arme und schlugen sie, während sie sie auf den Boden herunterdrückten“. Frau Sekaggya schrieb, dass gemäß der ihr zugegangenen Informationen beide während ihrer Vernehmung bedrohten wurden, keine Falun Gong-Praktizierenden mehr zu verteidigen. Nach ihrer Freilassung „waren ihre Hände von Wunden und Narben bedeckt. Zhang Kais Hand war auch taub und geschwollen und Li Chunfen hatte an einem Ohr Hörprobleme“.

Herr Nowak zeichnete ein ähnlich bestürzendes Portrait der Gewalttätigkeit chinesischer Sicherheitskräfte, die sie bei Unschuldigen anwandten, wie bei dem „Tod von 16 Falun Gong-Praktizierenden, die infolge von Verletzungen, die ihnen während der Gefangenschaft in China zugeführt wurden, starben“. Herr Nowak verlangte eine Erklärung für diese Todesfälle sowie andere Fälle von Schikanierung, Schlägen und Folter durch chinesische Behörden. Die 16 Falun Gong-Praktizierenden sind: Hu Yanrong, Huang Fajun, Xiong Zhengming, Bai Heguo, Zong Xiuxia, Yu Zhou, Gu Jianmin, Gu Qun, Fan Dezhen, Liu Quan, Wu Xinming, Chen Yumei, Zhong Zhenfu, Yang Jingfen, Sun Aimei, und Hou Lihua.

Nowaks Bericht beinhaltet die Fälle von Zhou Xiangyang und Wang Yonghang. Herr Zhou wurde im Mai 2003 zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Es wird behauptet, dass er im Gefängnis brutal gefoltert wurde, weil er sich weigerte, seinen Glauben an Falun Gong aufzugeben. Ihm wurde dann gesagt, dass er seinen Glauben widerrufen müsse, bevor er eine medizinische Behandlung bekommen könne. Herr Wang Yonghang, ehemaliger Rechtsanwalt aus der Stadt Dalian, Provinz Liaoning, wurde Berichten zufolge schwer geschlagen, wodurch sein rechter Fußknöchel gebrochen wurde. In anderen berichteten Fällen wurden die Opfer für ihre friedlichen Falun Gong-Aktivitäten oder wegen ihres Glaubens mitunter bis zu Tode gefoltert, für Monate in Einzelzellen eingesperrt oder für Jahre in Zwangsarbeitslager festgehalten.

Herr Nowak schrieb in seinem Bericht: „China unterhält die institutionalisierteste Methode die ich kenne, um gegen politische Dissidenten vorzugehen. Sowohl politische Dissidenten, Menschenrechtsanwälte, ethnische Gruppen, die im Verdacht des Separatismus stehen (besonders Tibeter und Uiguren) als auch spirituelle Gruppen wie Falun Gong, werden oft politischer Verbrechen angeklagt, wie Gefährdung der nationalen Sicherheit durch Untergrabung der Einheit des Landes, der Subversion oder gesetzeswidrige Auslieferung von Staatsgeheimnissen und Informationen an Einzelpersonen im Ausland. Solche Individuen stehen nach ihrer Verhaftung nicht nur unter hohem Risiko gefoltert zu werden, sondern sind Opfer einer Regierung der Umerziehung durch Arbeit – eine Methode, die oft als Strafe für politische Verbrechen verhängt wird – es werden Methoden der Nötigung, Demütigung und Bestrafung mit dem Ziel verwendet, die Persönlichkeit des Gefangenen zu ändern bis zu dem Punkt ihren Willen zu brechen.“

Sich an seine Erfahrungen aus den Missionen zur Faktennachforschung in China erinnernd, erklärte Herr Nowak: „In China waren viele Verhaftete einfach dermaßen verängstigt, um sich auf irgendein Gespräch mit mir einzulassen, sogar wenn es lediglich um eine ziemlich allgemeine Sache ging und sich nicht auf heikle Themen bezog. Die bloße Tatsache, dass ihnen womöglich vorgeworfen werden könnte, sie hätten sich beim UN-Berichterstatter beklagt, stellt ein Risiko dar, was viele von ihnen berechtigterweise nicht auf sich nehmen wollten. Andere etwas mutigere Gefangene willigten nur ein mit mir zu sprechen, nachdem ich ihnen Vertraulichkeit zusicherte und versprach, ihre Fälle im Appendix, wo die individuellen Fälle in meinem Bericht aufgeführt sind, nicht aufzunehmen. Die Möglichkeit von Vergeltungsmaßnahmen gegen diejenigen, die ich interviewte, hat stark die Durchführung meiner Faktennachforschung beeinflusst!“

Bezüglich der 16 Todesfälle von Falun Gong-Praktizierenden als Folge von Verletzungen während der Gefangenschaft schrieb Frau Jahangir, Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit, in ihrem Artikel zu China „Während die Umstände, unter denen die Tode eintraten, unterschiedlich sind, waren jedoch alle Opfer Falun Gong-Praktizierende und starben alle unter Überwachung von gesetzesausführenden Beamten ober kurz nach ihrer Freilassung aus der Haft. Ich bin betroffen, dass die Festnahmen und der Tod dieser Personen ausschließlich auf ihre Aktivitäten als Falun Gong-Praktizierende zurückzuführen sind.“

Die typische Reaktion der chinesischen Regierung auf solche Berichte ist, diese zu ignorieren oder dreist zu leugnen.

Die Jahresberichte der UN-Sonderberichterstatter gehören bezüglich Menschenrechte zu den anerkanntesten Dokumenten innerhalb der internationalen Staatengemeinschaft. Sie basieren auf formell erhaltene Klagen und nachfolgender Kommunikation mit Regierungen der ganzen Welt sowie auf Untersuchungen zur Faktennachforschung innerhalb des vorangegangenen Jahres.



Bitte unterschreiben Sie die Online Petition:
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